Erste Hilfe in Schulen (GUV-SI 8065)

In allen Schulen muss mindestens ein Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schüler betreut werden können. Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13 157 muss an einer zentralen, allen Hilfe Leistenden zugänglichen Stelle im Schulgebäude (z. B. Sanitätsraum, Schulsekretariat) bereitgehalten werden.

Weitere Verbandkästen müssen vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schüler (z. B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unter richtsräume, Lehrküchen) vorhanden sein. In Sporthallen und auf Sportplätzen sollten zusätzlich Kältekompressen vorhanden sein. Erste-Hilfe-Material muss bei Veranstaltungen außerhalb der Schule mitgenommen werden.

Stand: September 2012
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