Betriebe
In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1). Art und Menge richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
Hier können Sie unseren Katalog B16 downloaden!
Seite 4 von 10